Welche Folgen hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen im Allgemeinen und das Credit Management im Speziellen? Dieser Frage gehen Tina Haus-Bienerth und Dr. Werner Grünewald in der neuen Folge des Podcasts „Credit schreiben wir mit C“ des Bundesverbandes Credit Management e.V. nach. Im Gespräch mit Kathrin Reitner, Rechtsanwältin und Partnerin bei BDO Rechtsanwaltsgesellschaft, beleuchten die Moderatoren die Auswirkungen der Richtlinie auf das Risikomanagement.
Die Richtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, zielt darauf ab, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede (Gender Pay Gap) abzubauen. Unternehmen müssen folglich Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen offenlegen und Mitarbeitenden Auskunft über vergleichbare Gehälter gewähren. Diese Pflicht gilt nicht nur für Konzerne, sondern auch für Mittelständler und Kleinstunternehmen.
Was hat das mit Credit Management zu tun? Infolge der neuen Gesetzgebung ergeben sich neue Risiken für Unternehmen, die Credit Managerinnen und Credit Manager bei ihrer Beurteilung berücksichtigen müssen. Denn wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit Schadensersatzforderungen rechnen. Außerdem dürfte es vielen Unternehmen schwerfallen, alle Aspekte der Richtlinie zu berücksichtigen.
„Hier droht ein neues Bürokratiemonster“, konstatierte Dr. Werner Grünewald nach den ersten Ausführungen von Kathrin Reitner. Denn organisatorisch wird sich für Arbeitgeber vieles ändern. So müssen sie Bewerbern schon vor dem ersten Gespräch mitteilen, wie hoch das Gehalt sein wird – natürlich unabhängig vom Geschlecht. Dies muss auch dokumentiert werden. „Damit können sich Arbeitgeber gegen Vorwürfe schützen – auch gegen unberechtigte“, erläutert Kathrin Reitner.
Die komplette Folge ist auf der Webseite des BvCM zu finden:
https://www.credit-manager.de/news/podcast-des-bvcm/




